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   BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 609.95   

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BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 609.95 (https://dejure.org/1996,14861)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.1996 - 9 B 609.95 (https://dejure.org/1996,14861)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 1996 - 9 B 609.95 (https://dejure.org/1996,14861)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Erfordernis eines Kausalzusammenhangs zwischen Verfolgung und Flucht für das Bestehen einer Asylberechtigung - Anforderungen an Annahme einer Gefahr der Gruppenverfolgung für albanische ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 609.95
    Der beschließende Senat hat sich in seinem Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - (BVerwGE 96, 200) zu den Anforderungen an die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung der Volksgruppe des Klägers und zu der hierzu erforderlichen Verfolgungsdichte rechtsgrundsätzlich geäußert.

    Die Beschwerde rügt schließlich, daß das angefochtene Urteil von dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - (a.a.O.) abweiche.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 609.95
    Der genannte Beschluß setzt sich zwar vornehmlich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen auch subjektive Nachfluchtgründe zur Asylberechtigung führen können; der in diesem Zusammenhang aufgestellte Grundsatz des Kausalzusammenhangs zwischen Flucht und Verfolgung gilt aber entgegen der Ansicht des Klägers allgemein, auch wenn die Anforderungen an den Kausalzusammenhang für Vorfluchtgründe einerseits und subjektive Nachfluchtgründe andererseits im einzelnen unterschiedlich ausgestaltet sind; das ist in der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hinreichend geklärt (vgl. etwa BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Kammerbeschluß vom 22. Oktober 1992 - 2 BvR 1043/92 - BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]; Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90]).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 609.95
    Auch der Hinweis in der Beschwerdebegründung, daß das angefochtene Urteil den erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht zu Unrecht unter Rückgriff auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) verneint habe, führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 609.95
    Der genannte Beschluß setzt sich zwar vornehmlich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen auch subjektive Nachfluchtgründe zur Asylberechtigung führen können; der in diesem Zusammenhang aufgestellte Grundsatz des Kausalzusammenhangs zwischen Flucht und Verfolgung gilt aber entgegen der Ansicht des Klägers allgemein, auch wenn die Anforderungen an den Kausalzusammenhang für Vorfluchtgründe einerseits und subjektive Nachfluchtgründe andererseits im einzelnen unterschiedlich ausgestaltet sind; das ist in der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hinreichend geklärt (vgl. etwa BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Kammerbeschluß vom 22. Oktober 1992 - 2 BvR 1043/92 - BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]; Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90]).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 03.01.1996 - 9 B 609.95
    Der genannte Beschluß setzt sich zwar vornehmlich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen auch subjektive Nachfluchtgründe zur Asylberechtigung führen können; der in diesem Zusammenhang aufgestellte Grundsatz des Kausalzusammenhangs zwischen Flucht und Verfolgung gilt aber entgegen der Ansicht des Klägers allgemein, auch wenn die Anforderungen an den Kausalzusammenhang für Vorfluchtgründe einerseits und subjektive Nachfluchtgründe andererseits im einzelnen unterschiedlich ausgestaltet sind; das ist in der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht hinreichend geklärt (vgl. etwa BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Kammerbeschluß vom 22. Oktober 1992 - 2 BvR 1043/92 - BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]; Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90]).
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